Tauchclub Thayatal-Austria

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sehr geehrte/r Teilnehmer/in!

Ein paar Regeln sind wichtig, für Sie und für uns. Mit unseren Geschäftsbedingungen wollen wir Ihnen Sicherheit für unsere gemeinsame Zusammenarbeit bieten. Regeln dienen dem reibungslosen Miteinander zwischen Partnern im privaten wie auch im gewerblichen Bereich. Die meisten Menschen halten sich an Regeln und vermeiden so Missverständnisse, Unzufriedenheit und Streit.

Bitte lesen Sie sich unsere AGB in jedem Fall genau durch. Sie erklären mit der Unterschrift einer Anmeldung, dass Sie unsere AGB kennen und akzeptieren und sie damit Bestandteil unseres Vertrages werden.


Teil 1 – Tauchaktivitäten

Teil 2 – Tauchausbildung

Teil 3 – Zahlungs- und Stornobedingungen


Teil 1 – Tauchaktivitäten 

Teilnahmebedingungen für Tauchaktivitäten

  1. Der/die Teilnehmer/in an einer Tauchreise oder -ausfahrt bestätigt mit der Erklärung zum Gesundheitszustand, dass keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen. Der Abschluss einer Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
  2. Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen der Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und Assistenten, der Vereinsvorstandsmitglieder oder Beauftragter Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile.
  3. Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen des TCTA.
  4. Wird ein Tauchgang oder die Reise aus Gründen, die nicht vom TCTA oder deren Beauftragten zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
  5. Es ist untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
  6. Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
  7. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
  8. Die Kosten und Leistungen für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen.
  9. Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Der TCTA sowie dessen Beauftragte übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen ihnen nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  10. Der TCTA übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden des TCTA oder dessen Beauftragten vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  11. Für Beauftragte des TCTA gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für den TCTA. Die Haftung für die Beauftragten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  12. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum aufliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig.
  13. Nitroxflaschen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem TCTA-Vorstand von einer autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Vereinsvorstand möglich. Bei der Abholung wird auch der Zeitpunkt der Rückgabe vereinbart. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten. Darüber hinaus gelten die gesonderten Verleihbedingungen des TCTA.
  14. Das Sammeln, Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste ist oberstes Gebot.
  15. Während taucherischer Vereinsaktivitäten ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens zehn Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsumierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Tauchlehrer, dem Assistenten, dem Vereinsvorstandsmitglied oder dem Beauftragten des TCTA mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
  16. Durch die Anmeldung zu einer vom TCTA veranstalteten Aktivität werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten des TCTA anerkannt und zur Kenntnis genommen.

Teil 2 – Tauchausbildung 

Teilnahmebedingungen für Tauchkurse

  1. Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10-12 Jahre (bei Schnorchelkursen und Bubblemaker-Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz anwesend zu sein und den Kursteilnehmer 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Ist eine Abholung oder genehmigte Heimfahrt nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.
  2. Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen bestätigt mit der Erklärung zum Gesundheitszustand, dass keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports vorliegen. Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
  3. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten vom TCTA elektronisch verarbeitet werden.
  4. Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten, insbesondere das vom Tauchlehrer aufgegebene Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislektionen angemessen vorzubereiten und nicht verstandene Themen durch Stellen von Fragen zu klären. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile.
  5. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht vom TCTA oder dessen Beauftragten zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
  6. Es ist untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
  7. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
  8. Die Kursgebühren enthalten Luft für Schüler und Lehrer sowie Theorie- und Praxisunterricht und Zertifizierungskosten. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Ausrüstung (sofern nicht gesondert angeführt), Eintrittsgebühren für Bäder und Seen, (sofern nicht gesondert angeführt), Reise und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten usw.). Detaillierte Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen.
  9. Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Der TCTA oder dessen Beauftragte übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen dem TCTA oder dessen Beauftragte nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  10. Der TCTA übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden des TCTA oder dessen Beauftragte vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  11. Für Beauftragte des TCTA gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für den TCTA. Die Haftung für die Beauftragten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  12. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum aufliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig.
  13. Nitroxflaschen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem TCTA-Vorstand von einer autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Vereinsvorstand möglich. Bei der Abholung wird auch der Zeitpunkt der Rückgabe vereinbart. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten. Darüber hinaus gelten die gesonderten Verleihbedingungen des TCTA.
  14. Das Sammeln, Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste ist oberstes Gebot.
  15. Während des Schulungsbetriebes ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens zehn Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsumierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
  16. Durch die Anmeldung zu einem vom TCTA veranstaltetem Tauchkurs werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen des TCTA anerkannt und zur Kenntnis genommen.
  17. Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
  18. Die Kurse werden nach den Standards der jeweiligen Ausbildungsorganisation abgehalten. Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.
  19. Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze und entgeltlich wiederholt werden.
  20. Während einer Tauchausbildung gilt der Tauchschüler automatisch als Vereinsmitglied.

Teil 3 – Zahlungs- und Stornobedingungen 

Zahlungs- und Stonobedingungen

  1. Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine Anzahlung von 20 % des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen.
  2. Bei der Anmeldung zu einer Tauchreise oder -ausfahrt leistet der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung von mindestens 20% des Preises. Details zu den Zahlungsmodalitäten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
  3. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet, kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden.
  4. Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete Anzahlung.
    Darüber hinaus sind
    -  bis zum 30. Tag vor Beginn der Leistung 50 % des Restbetrages
    -  ab dem 29. bis 22. Tag vor Beginn der Leistung 70 % des Restbetrages
    -  ab dem 21. bis 15 Tag vor Beginn der Leistung 80 % des Restbetrages
    -  ab dem 14. Tag vor Beginn der Leistung 100 % des Restbetrages
    zu bezahlen.
  5. Für Reisen werden nur schriftliche Anmeldungen mit 20 % Anzahlung akzeptiert. Bei Nichtteilnahme an einem Programm verfällt die geleistete Anzahlung. Bereits weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungsbringer verfallen, gerechtfertigte Forderungen an diese sind vom Teilnehmer zu begleichen.
  6. Der Erwerb eines Gutscheines ist ausschließlich mit Unterschrift des Vereinsobmannes oder -stellvertreters gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich.
  7. Eine Auftragerteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der AGB. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Waidhofen/Thaya.

Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.